Juleica

Die Juleica (= Jugendleiter*innen-Card) ist der Aus-/ Nachweis für alle Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit und gilt deutschlandweit. Jede*r Juleica-Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Sie ist somit ein Nachweis für deine Qualifikation als Gruppenleiter*In, Lagerleitung,... An einigen Stellen bekommt ihr sogar Vergünstigungen als JuleiCa-Inhaber*innen!

 

Durch die Teilnahme an einem Gruppenleitendenkurs und dem Absolvieren einer Erste-Hilfe-Fortbildung könnt ihr die JuleiCa erwerben, die ihr durch Fortbildungen immer wieder verlängern könnt. Bei der Beantragung helfen wir euch gerne!

 

Wie beantrage ich meine Juleica?

Deine JuleiCa beantragen wir gerne für dich, wenn du deinen Gruppenleitendenkurs absolviert und deine Unterlagen wie die Erste-Hilfe-Bescheinigung und ein Passfoto bei uns eingereicht hast.

 

Im Jugendbüro wird über das Juleica-Online-System deine Juleica beantragt.

  • Du bekommst vom Juleica System eine Email, um deine Mail-Adresse zu validieren.
  • Anschließend kannst du dich über den Link und dein gewähltes Passwort in den Antrag einloggen.
  • Kontrolliere, ob die Daten, die das Jugendbüro eingegeben hat, korrekt sind und verbessere eventuelle Fehler.
  • Dann musst du den Träger, für den du tätig bist, aus einer Liste auswählen. Dazu gibst du bitte zunächst an, in welchem Bundesland, in welchem Kreis und in welchem Ort du tätig bist.
  • Am Ende alles bestätigen.
  • Der Antrag wird vom System überprüft.
  • Deine Juleica wird gedruckt und direkt zu dir nach Hause geschickt

Weitere Informationen:

Weitere Infos bekommst du auf Juleica.de.
Bei Fragen stehen wir vom Jugendbüro dir aber auch gerne mit Rat zur Seite!

Infos zur Gruppenleiteraus- und fortbildung

Die Juleica ist drei Jahre gültig. Ist sie bereits länger als 18 Monate abgelaufen, verliert die Grundausbildung ihre Gültigkeit. Um eine neue Juleica beantragen zu können, musst du daher zunächst eine Fortbildung besuchen. Diese muss mindestens 8 Zeitstunden umfassen.

Nach Abschluss der Fortbildung solltest du deine Verlängerung möglichst zeitnah beantragen – spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten.


Sonderurlaub und Verdienstausfall

Wenn du im Besitz einer gültigen Juleica bist und in der ehrenamtlichen Jugendarbeit aktiv bist, aber keinen Erholungsurlaub oder Sonderurlaub mit Lohnfortzahlung beantragen kannst, hast du die Möglichkeit auf Ausgleichszahlungen für die entstehenden Defizite. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhältst du für max. 8 Tage jährlich Verdienstausfall in Höhe von max. 70 € pro Tag.

 

Genauere Informationen, sowie einen Antrag zum Einreichen, erhältst du auf der Seite vom BDKJ Osnabrück.